Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 17.05.1995 - 18 L 931/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,9453
OVG Niedersachsen, 17.05.1995 - 18 L 931/95 (https://dejure.org/1995,9453)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17.05.1995 - 18 L 931/95 (https://dejure.org/1995,9453)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 17. Mai 1995 - 18 L 931/95 (https://dejure.org/1995,9453)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,9453) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 58 Abs. 1 Nds. PersVG; § 58 Abs. 2 Nds. PersVG; § 58 Abs. 4 Nds. PersVG; § 83 Abs. 1 Nr. 4 Nds. PersVG
    Weiterbeschäftigungsanspruch des ehemaligen Jugendvertreters; Feststellung der Nichtbegründung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses; Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte; Unbeachtlichkeit der nur drei-monatigen Zugehörigkeit zum Vertretungsorgan vor Beendigung der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Weiterbeschäftigungsanspruch des ehemaligen Jugendvertreters; Feststellung der Nichtbegründung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses; Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte; Unbeachtlichkeit der nur drei-monatigen Zugehörigkeit zum Vertretungsorgan vor Beendigung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 15.10.1985 - 6 P 13.84

    Mitglied einer Jugendvertretung - Personalvertretung -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.05.1995 - 18 L 931/95
    Eine Weiterbeschäftigung ist dem Arbeitgeber nach der ständigen Rechtsprechung des BVerwG u.a. dann nicht zuzumuten, wenn ihm im für die Beurteilung maßgeblichen Zeitpunkt der Begründung der Arbeitsverhältnisse (vgl. Beschl. v. 30.10.1987 - BVerwG 6 P 25.85 - DVBl. 1988, 353) keine geeigneten freien Planstellen oder Arbeitsplätze zur Verfügung standen, um den Weiterbeschäftigungsberechtigten in ein Dauerarbeitsverhältnis zu übernehmen (vgl. z.B. Beschl. v. 15.10.1985 - BVerwG 6 P 13.84 - PersR 1986, 173, u. 2.11.1994 - BVerwG 6 P 48.93 - PersR 1995, 174, 175).

    Insofern ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß der Arbeitgeber seiner Weiterbeschäftigungspflicht nicht genügt, wenn er dem Berechtigten nur befristete Aushilfs- oder Vertretungstätigkeiten überträgt, mögen diese auch aneinander anschließen und rückschauend betrachtet wie eine lückenlose Beschäftigung erscheinen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.10.1985, a.a.O.).

  • VG Hamburg, 11.06.1993 - 1 VG FB 2/93
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.05.1995 - 18 L 931/95
    Denn diese Feststellung setzt - was hier streitig ist - einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung voraus, von dessen Erfüllung der Arbeitgeber durch den gerichtlichen Ausspruch freigestellt wird (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 9.7.1991 - PV-B 6/90 - PersV 1993, 89, 90; VG Hamburg, Beschl. v. 11.6.1993 - 1 VG FB 2/93 - PersR 1995 28).

    Schließlich kann ebensowenig der im Anschluß an den zitierten Beschluß des VG Hamburg vom 11.6.1993 (a.a.O.) vertretenen Ansicht der Antragstellerin zugestimmt werden, Arbeitsverhältnisse auf unbestimmte Zeit seien nach § 58 Abs. 2 Nds. PersVG jedenfalls deshalb nicht zustande gekommen, weil die Beteiligten zu 1) und 2) vor Beendigung der Ausbildungsverhältnisse weniger als drei Monate der Jugendvertretung angehört hätten.

  • BAG, 29.11.1989 - 7 ABR 67/88

    Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters nach Berufsausbildung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.05.1995 - 18 L 931/95
    Er teilt nicht die vom Hess. VGH (Beschl. v. 22.9.1994 - TK 2039/93 - PersR 1995, 88) im Anschluß an die Rechtsprechung des BAG zu § 78 a BetrVG (Beschl. v. 29.11.1989 - 7 ABR 67/88 PersR 1991, 65) vertretene Auffassung, die Verwaltungsgerichte hätten allein über die Frage zu entscheiden, ob dem Arbeitgeber gemäß § 58 Abs. 4 Satz 1 Nds.PersVG (= § 96 Abs. 4 Satz 1 BPersVG) eine Weiterbeschäftigung zumutbar ist; der Streit darüber, ob ein an die Berufsausbildung anschließendes Arbeitsverhältnis begründet worden ist, falle in die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte.
  • BVerwG, 30.10.1987 - 6 P 25.85

    Wiederbesetzungssperre - Haushaltsrecht - Gemeindebereich - Hindernis der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.05.1995 - 18 L 931/95
    Eine Weiterbeschäftigung ist dem Arbeitgeber nach der ständigen Rechtsprechung des BVerwG u.a. dann nicht zuzumuten, wenn ihm im für die Beurteilung maßgeblichen Zeitpunkt der Begründung der Arbeitsverhältnisse (vgl. Beschl. v. 30.10.1987 - BVerwG 6 P 25.85 - DVBl. 1988, 353) keine geeigneten freien Planstellen oder Arbeitsplätze zur Verfügung standen, um den Weiterbeschäftigungsberechtigten in ein Dauerarbeitsverhältnis zu übernehmen (vgl. z.B. Beschl. v. 15.10.1985 - BVerwG 6 P 13.84 - PersR 1986, 173, u. 2.11.1994 - BVerwG 6 P 48.93 - PersR 1995, 174, 175).
  • BVerwG, 02.11.1994 - 6 P 48.93

    Personalvertretung - Einstellungsstopp - Deutsche Telekom - Weiterbeschäftigung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.05.1995 - 18 L 931/95
    Eine Weiterbeschäftigung ist dem Arbeitgeber nach der ständigen Rechtsprechung des BVerwG u.a. dann nicht zuzumuten, wenn ihm im für die Beurteilung maßgeblichen Zeitpunkt der Begründung der Arbeitsverhältnisse (vgl. Beschl. v. 30.10.1987 - BVerwG 6 P 25.85 - DVBl. 1988, 353) keine geeigneten freien Planstellen oder Arbeitsplätze zur Verfügung standen, um den Weiterbeschäftigungsberechtigten in ein Dauerarbeitsverhältnis zu übernehmen (vgl. z.B. Beschl. v. 15.10.1985 - BVerwG 6 P 13.84 - PersR 1986, 173, u. 2.11.1994 - BVerwG 6 P 48.93 - PersR 1995, 174, 175).
  • BVerwG, 28.02.1990 - 6 P 21.87

    Personalvertretung - Weiterbeschäftigungsverlangen eines Ersatzmitglieds -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.05.1995 - 18 L 931/95
    Auch das BVerwG geht in seiner Rechtsprechung davon aus, daß die Frage, ob ein Arbeitsverhältnis begründet worden ist, im personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahren zu klären ist (vgl. z.B. Beschl. v. 25.6.1986 - BVerwG 6 P 27.84 - PersR 1986, 218, u. 28.2.1990 - BVerwG 6 P 21.87 - PersR 1990, 133).
  • BAG, 13.11.1987 - 7 AZR 246/87

    Weiterbeschäftigung eines Auszubildenden: Voraussetzung für die Durchsetzung des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.05.1995 - 18 L 931/95
    Dabei muß es sich außerdem nach dem Schutzzweck des § 58 Nds. PersVG grundsätzlich um ein Vollzeit-Arbeitsverhältnis handeln (vgl. BAG, Urt. v. 13.11.1987 - 7 AZR 246/87 - AP Nr. 18 zu § 78 a BetrVG 1972; OVG Bremen, Beschl. v. 12.10.1994 - PV-B 3/94 - PersR 1995, 251; Fischer/Goeres, a.a.O., Rdnr. 11 a zu § 9 BPersVG m.w.N.; Grabendorff/Windscheid/Ilbertz/Widmaier, a.a.O., Rdnr. 12 zu § 9, Altvater/Bacher/Hörter/Sabottig/Schneider/Vohs, a.a.O., Rdnr. 5 zu § 9; s. auch BVerwG, Beschl. v. 1.3.1993 - BVerwG 6 PB 17.92 PersR 1993, 315).
  • BVerwG, 25.06.1986 - 6 P 27.84

    Auszubildender - Weiterbeschäftigung - Jugendvertretung - Ersatzmitglied

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.05.1995 - 18 L 931/95
    Auch das BVerwG geht in seiner Rechtsprechung davon aus, daß die Frage, ob ein Arbeitsverhältnis begründet worden ist, im personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahren zu klären ist (vgl. z.B. Beschl. v. 25.6.1986 - BVerwG 6 P 27.84 - PersR 1986, 218, u. 28.2.1990 - BVerwG 6 P 21.87 - PersR 1990, 133).
  • VGH Hessen, 22.09.1994 - TK 2039/93

    Abgrenzung der Zuständigkeit von Verwaltungsgericht und Arbeitsgericht

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.05.1995 - 18 L 931/95
    Er teilt nicht die vom Hess. VGH (Beschl. v. 22.9.1994 - TK 2039/93 - PersR 1995, 88) im Anschluß an die Rechtsprechung des BAG zu § 78 a BetrVG (Beschl. v. 29.11.1989 - 7 ABR 67/88 PersR 1991, 65) vertretene Auffassung, die Verwaltungsgerichte hätten allein über die Frage zu entscheiden, ob dem Arbeitgeber gemäß § 58 Abs. 4 Satz 1 Nds.PersVG (= § 96 Abs. 4 Satz 1 BPersVG) eine Weiterbeschäftigung zumutbar ist; der Streit darüber, ob ein an die Berufsausbildung anschließendes Arbeitsverhältnis begründet worden ist, falle in die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.06.1994 - 1 A 575/93

    Ersatzmitglied einer Jugend- und Ausbildendenvertretung; Inanspruchnahme von

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 17.05.1995 - 18 L 931/95
    Ihre Zuständigkeit erstreckt sich deshalb auch auf die Frage, ob die Voraussetzungen des § 58 Abs. 2 Nds. PersVG erfüllt sind, und verneinendenfalls auf die Feststellung, daß kein Arbeitsverhältnis begründet worden ist (ebenso OVG NW, Beschl. v. 8.6.1994 - I A 575/93.PVB - PersR 1995, 338; OVG Bremen und VG Hamburg jeweils a.a.O.).
  • BVerwG, 01.03.1993 - 6 PB 17.92

    Die Rechtsbeschwerde eröffnende Divergenz - Teilzeitarbeit für eine Übergangszeit

  • OVG Bremen, 09.07.1991 - PV-B 6/90

    Ausbildung als Fernmeldehandwerker bei der Deutschen Bundespost; Übernahme von

  • OVG Niedersachsen, 01.09.1993 - 17 L 1672/93

    Antrag auf Auflösung eines Arbeitsverhältnisses; Zumutbarkeit einer

  • OVG Bremen, 12.10.1994 - PV-B 3/94

    Arbeitgeber; Weiterbeschäftigungsberechtigter; Unbefristetes Arbeitsverhältnis;

  • VGH Hessen, 25.05.1983 - HPV TL 59/80
  • BVerwG, 22.09.2009 - 6 PB 26.09

    Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters; Wahl zum Jugendvertreter kurz vor

    Ebenfalls dieser Ansicht sind der Verwaltungsgerichtshof Kassel (Beschluss vom 25. Mai 1983 - HPV TL 59/80 - ZBR 1983, 364) und das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (Beschluss vom 17. Mai 1995 - 18 L 931/95 - [...] Rn. 22).
  • VGH Bayern, 11.12.2012 - 17 P 11.2748

    Für den Schutz nach Art. 9 Abs. 2 BayPVG ist nicht auf die Amtszeit der dort

    Ebenfalls dieser Ansicht sind der Hessische Verwaltungsgerichtshof (Beschluss vom 25.5.1983 ZBR 1983, 364), das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (Beschluss vom 20.9.1995 PersR 1996, 203), das Sächsische Oberverwaltungsgericht (Beschluss vom 1.4.2009 PersV 2010, 310) und das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein (Beschluss vom 17.5.1995 Az. 18 L 931/95 RdNr. 22).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht